www.Kanzlei-Birnbacher.co.at » Service » Steuertipps
Donnerstag, der 01.12.11
Sonstiges

Spenden – nutzen Sie heuer noch die höhere Absetzbarkeit!


Wer sein Geld nicht nur karitativ, sondern auch steuerwirksam einsetzen möchte, sollte noch heuer spenden. Wer jedoch Tier- und Umweltschutzorganisationen oder Feuerwehren unterstützen möchte, sollte im Hinblick auf die...[mehr]


Donnerstag, der 17.11.11
Rechnungswesen

Ordentliche Lohnverrechnung vermeidet Strafen


Als Dienstgeber werden Sie in vielen Bereichen immer stärker in die Pflicht genommen, wobei die Missachtung von Vorschriften oder die Verletzung von Meldefristen besonders im Bereich der Lohnverrechnung empfindliche Strafen nach...[mehr]


Freitag, der 11.11.11
Finanz

Finanz gegen Sozialbetrug am Bau


Einmal mehr versuchen Finanz und Sozialversicherung dem Sozialbetrug am Bausektor einen Riegel vorzuschieben. Mit 1. August 2011 wurden weitere Schritte zur verschärften Kontrolle gesetzt.[mehr]


Donnerstag, der 10.11.11
Familie

Mitarbeit im Familienbetrieb


Die Mitarbeit und Vergütung von Familienmitgliedern im eigenen Betrieb ist ein zentrales Thema bei Betriebsprüfungen. Wann ist es vorteilhaft Familienmitglieder im Betrieb einzustellen?[mehr]


Mittwoch, der 09.11.11
Mitarbeiter

Steuertipps für Arbeitnehmer vor Jahresende


Wenn 2011 zu Ende geht, heißt das noch lange nicht, dass es steuerlich bereits gelaufen ist. Ganz im Gegenteil. Als Arbeitnehmer können Sie sich vielleicht Sozialversicherungsbeiträge zurückholen oder noch eine...[mehr]


Dienstag, der 08.11.11
Landwirtschaft

Betriebsübergabe in der Land- und Forstwirtschaft


Die gelungene Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebes ist für dessen Fortbestand von großer Bedeutung. Aus steuer-, sozialversicherungs- und zivilrechtlicher Sicht ist die vollständige Betriebsübergabe optimal. Ein...[mehr]


Montag, der 07.11.11
Immobilien

Parifizierung als Finanzfalle?


Nach den neuen Liebhabereirichtlinien der Finanz wird bei einer ab dem 14.11.1997 aufgenommenen Zinshausvermietung durch eine spätere Wohnungseigentumsbegründung ein auf 20 Jahre verkürzter Beobachtungszeitraum zu Grunde gelegt....[mehr]