Mit Jänner 2011 wurde aus der KIAB (Sondereinheit für Betrugsbekämpfung) die Finanzpolizei (FinPol). Neben den KIAB-Teams umfasst die Finanzpolizei auch Mitarbeiter aus der Betriebsprüfung, der Abgabensicherung und der GPLA sowie aus Stabstellen des Bundesministeriums für Finanzen.
Die Finanzpolizei ist für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und für Fälle von Steuerhinterziehungen zuständig. Zurzeit wird bei Prüfungen ein besonderes Augenmerk auf die Anmeldung von Dienstnehmern gelegt. Das bei der Anmeldung erhaltene Übermittlungsprotokoll muss aufbewahrt werden. Bei einer Prüfung werden die Arbeitszeitaufzeichnungen der Arbeitnehmer mit den Übermittlungsprotokollen der Anmeldungen verglichen. Dabei wird kontrolliert, ob die Stundenaufzeichnungen nach der Übermittlung der Anmeldung begonnen haben. Ist die Anmeldung nur eine Minute nach dem Arbeitsbeginn des neuen Arbeitnehmers übermittelt worden, kann die Behörde eine Strafe verhängen! Jeder Arbeitnehmer muss vor dem Arbeitsbeginn bei der zuständigen Krankenkasse gemeldet werden.
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